Justitia schwoft

Februar 28th, 2011

No-Christival-Aktivist_in nach Polizeigewalt wegen „falscher Verdächtigung“ verurteilt.

Heute am 25.02.2011 wurde vor dem Bremer Amtsgericht eine von Polizeigewalt betroffene Person wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ zu 100 Tagessätzen  verurteilt. Das bedeutet eine Geldstrafe zuzüglich Prozesskosten sowie eine Vorstrafe mit Eintrag ins Führungszeugnis.
Zuvor hatte der Staatsanwalt 21 Tagessätze gefordert.

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Veranstaltungen und Party am 4. und 5. März

Februar 22nd, 2011

schon wieder 1000 Kreuze in Münster

Februar 19th, 2011

nächster Verhandlungstag 25.2.

Februar 9th, 2011

Der nächste (und evtl. letzte) Verhandlungstag in der Gegenanzeige wurde auf Freitag den 25. Februar festgesetzt.

9:00 Uhr, Amtsgericht, Saal 150, wütend und entschlossen.

heute schon gekotzt?

Januar 17th, 2011

2. Prozesstag Gegenanzeige am Donnerstag den 27. Jan. um 9:00 im Amtsgericht

Verhandlung der Gegenanzeige am Mittwoch den 8. Dez. um 9:00 im Amtsgericht

Dezember 2nd, 2010

Im Zuge der Ausschreitungen der Bremer Polizei während der  NoChristival Proteste im Mai 2008 kam es zu Übergriffen auf Aktivist_innen durch Polizeibeamt_innen.

Eine der von Polizeigewalt betroffenen Personen stellte Anzeige wegen Körperverletzung.
Die Ermittlungen wurden „mangels Beweisen“ eingestellt.
Damit nicht genug. Die geschädigte Person wird nun gezielt kriminalisiert und damit selber zu Beschuldigten: Die Staatsanwaltschaft verdächtigt per Strafanzeige die Person, die Polizisten bewusst falsch verdächtigt zu haben.
Damit werden die Polizisten zu Opfern gemacht, die sich nicht mehr für ihr Verhalten rechtfertigen müssen.
Es ist ein Skandal, dass Anzeigen gegen Polizist_innen darin enden, selber angezeigt  zu werden.

Solidarisiert Euch und kommt zur Verhandlung am Mittwoch 8. 12.2010, um 9 Uhr, Saal 350 des Amtsgerichts Bremen, Ostertorstraße 25-30

Polizeigewalt aufzeigen!! Gegen Kriminalisierung von Menschen, die sich gegen Polizeigewalt wehren!!

Versammlungsfreiheit in Bremen nicht gewährleistet !!! Urteilssprechung lehnt Klage gegen Polizeieinsatz während des Christivals ab !!

September 22nd, 2010

Im Zuge des Christivals 2008 kam es zu einer Protestaktion gegen das Christival in Form eines Kiss-Ins auf dem Marktplatz. Dieses wurde von der Bremer Polizei gewaltsam beendet.

Zwei queer-feministsiche Aktivist_innen, die damals in Gewahrsam genommen wurden, reichten Verwaltungsklagen gegen den Polizeieinsatz und die Ingewahrsamnahmen ein.

12 Tage nach den abschließenden Gerichtsverhandlungen zu den besagten Protesten wurde gestern durch die rechtliche Vertretung der Kläger_innen das Urteil beim Bremer Verwaltungsgericht erfragt. Das Ergebnis lautet: Die Klage der beiden  Queer- Aktivist_innen wird abgewiesen. Die offizielle Begründung des Urteils lässt weiter auf sich warten.

Wir sind über dieses Urteil nicht überrascht, denn es ist eine gesellschaftliche und politische Tatsache, dass es Menschen äußerst schwer gemacht wird, Polizeigewalt als solche zu benennen und dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sind wir nicht so naiv davon auszugehen, dass Gerichte im Sinne von Betroffenen von Polizeigewalt entscheiden. Vielmehr werden Menschen, die versuchen sich zu wehren, mit Gegenanzeigen und anderen Repressionen eingeschüchtert.

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und immer noch kein Urteil!

September 15th, 2010

Auch am dritten Verhandlungstag hat das Gericht noch keine Entscheidung in dem Prozess gegen einen Polizeieinsatz während des Christivals gefällt.
Die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht sind nun zwar beendet, jedoch soll ein Urteil erst nach ca. 2 Wochen schriftlich an die Prozessbeteiligten geschickt werden.
Ob es sich hierbei seitens des Gerichts um eine Strategie handelt das Abflauen des öffentlichen Interesses abzuwarten oder ob es ein Zeichen dafür ist, dass die Bremer Kammer sich besonders intensiv mit der Prozesslage auseinandersetzt, bleibt offen. Denkbar wäre hierbei auch, dass sich das Gericht im Falle einer Abweisung der Klage durch eine gründliche Urteilsbegründung dahingehend absichern möchte, dass das Urteil auch vor höheren Instanzen Bestand hat.

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