Archive for September, 2010

Versammlungsfreiheit in Bremen nicht gewährleistet !!! Urteilssprechung lehnt Klage gegen Polizeieinsatz während des Christivals ab !!

Mittwoch, September 22nd, 2010

Im Zuge des Christivals 2008 kam es zu einer Protestaktion gegen das Christival in Form eines Kiss-Ins auf dem Marktplatz. Dieses wurde von der Bremer Polizei gewaltsam beendet.

Zwei queer-feministsiche Aktivist_innen, die damals in Gewahrsam genommen wurden, reichten Verwaltungsklagen gegen den Polizeieinsatz und die Ingewahrsamnahmen ein.

12 Tage nach den abschließenden Gerichtsverhandlungen zu den besagten Protesten wurde gestern durch die rechtliche Vertretung der Kläger_innen das Urteil beim Bremer Verwaltungsgericht erfragt. Das Ergebnis lautet: Die Klage der beiden  Queer- Aktivist_innen wird abgewiesen. Die offizielle Begründung des Urteils lässt weiter auf sich warten.

Wir sind über dieses Urteil nicht überrascht, denn es ist eine gesellschaftliche und politische Tatsache, dass es Menschen äußerst schwer gemacht wird, Polizeigewalt als solche zu benennen und dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sind wir nicht so naiv davon auszugehen, dass Gerichte im Sinne von Betroffenen von Polizeigewalt entscheiden. Vielmehr werden Menschen, die versuchen sich zu wehren, mit Gegenanzeigen und anderen Repressionen eingeschüchtert.

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und immer noch kein Urteil!

Mittwoch, September 15th, 2010

Auch am dritten Verhandlungstag hat das Gericht noch keine Entscheidung in dem Prozess gegen einen Polizeieinsatz während des Christivals gefällt.
Die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht sind nun zwar beendet, jedoch soll ein Urteil erst nach ca. 2 Wochen schriftlich an die Prozessbeteiligten geschickt werden.
Ob es sich hierbei seitens des Gerichts um eine Strategie handelt das Abflauen des öffentlichen Interesses abzuwarten oder ob es ein Zeichen dafür ist, dass die Bremer Kammer sich besonders intensiv mit der Prozesslage auseinandersetzt, bleibt offen. Denkbar wäre hierbei auch, dass sich das Gericht im Falle einer Abweisung der Klage durch eine gründliche Urteilsbegründung dahingehend absichern möchte, dass das Urteil auch vor höheren Instanzen Bestand hat.

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