Was zuvor war

Bei einer kleinen queerfeministischen Protestaktion gegen die homophoben und sexistischen Inhalte des  evangelikalen Christivals 2008 in Bremen wurden die Demonstrierenden brutal von der Polizei angegangen und zum Teil verletzt.

Neben einer Verwaltungsklage gegen den Polizeieinsatz, stellten zwei beteiligte Aktivist_innen Strafanzeige. Eine wegen Nötigung (die betroffene Person musste sich auf der Wache nackt ausziehen und wurde von den anwesenden Beamten abfällig beleidigt), die andere wegen „Körperverletzung im Amt“ gegen Unbekannt .

Die Staatsanwaltschaft ermittelte im Zuge der gestellten Anzeigen lückenhaft und einseitig.

Das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung wurde selbstverständlich sofort eingestellt. Das im Gegenzug eröffnete Verfahren gegen die betroffene Person wegen „versuchter Gefangenenbefreiung“ wurde erst nach längerem juristischen Hin und Her und nur wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt.

Die Anzeige wegen Körperverletzung im Amt wurde abgelehnt. Direkte Folge war eine Anzeige wegen „falscher Verdächtigung“ gegen die Anzeigensteller_in. Obwohl die Anzeige gegen Unbekannt gestellt war, wurden im folgenden Prozess zwei „intern ermittelte“ Beamte vorgeladen, deren Unschuld bewiesen werden sollte.

Die parallel angestrebte Verwaltungsklage gegen die Polizei Bremen wegen des Einsatzes als solchem wurde letztlich auch abgelehnt. Im Gegensatz zum Verlauf der Strafanzeigen, wurde jedoch vor Gericht der Eindruck vermittelt, an einem „fairen“ Verfahren  interessiert zu sein. Was sich in der Art und Weise der Zeug_innenbefragung und der Haltung des vorsitzenden Richters ausdrückte.
Zudem war es besser möglich, diesen Prozess politisch zu begleiten. Es gab mehr Öffentlichkeit, es wurden sowohl im als auch außerhalb des Gerichtssaales politische Inhalte transportiert. Zudem war der Prozess weniger individualisierend. Die Ablehnung der Klage war dennoch nicht überraschend, dabei hatte die Begründung des Urteils kaum etwas mit dem Geschehen im Gericht zu tun:

Der Protestkundgebung wurde abgesprochen, eine politische Versammlung gewesen zu sein. Zu dieser sei es nicht gekommen, weil die Polizei zuvor interveniert habe. Mit dieser Begründung hebelte das Bremer Gericht kurzerhand das geltende Versammlungsrecht aus.

Zudem wurde eine_r der Kläger_innen (diejenige, die die Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“ stellte) eine „Rädelsführer_innenschaft“ unterstellt, was auch noch schlicht damit begründet wurde, dass sie (nach Eindruck der anwesenden Beamten) die älteste der Kundgebungsteilnehmer_innen gewesen sei. In dieses konstruierte Bild passt auch, dass in der Gegenanzeige wegen „falscher Verdächtigung“ nun davon ausgegangen wird, dass sie die Anzeige nur gestellt hätte, um die Bremer Polizei zu ärgern.

Vielen Dank auch.

 

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