und immer noch kein Urteil!

Auch am dritten Verhandlungstag hat das Gericht noch keine Entscheidung in dem Prozess gegen einen Polizeieinsatz während des Christivals gefällt.
Die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht sind nun zwar beendet, jedoch soll ein Urteil erst nach ca. 2 Wochen schriftlich an die Prozessbeteiligten geschickt werden.
Ob es sich hierbei seitens des Gerichts um eine Strategie handelt das Abflauen des öffentlichen Interesses abzuwarten oder ob es ein Zeichen dafür ist, dass die Bremer Kammer sich besonders intensiv mit der Prozesslage auseinandersetzt, bleibt offen. Denkbar wäre hierbei auch, dass sich das Gericht im Falle einer Abweisung der Klage durch eine gründliche Urteilsbegründung dahingehend absichern möchte, dass das Urteil auch vor höheren Instanzen Bestand hat.

Was bisher geschah
„Die Polizei an der langen Leine von Ordnern einer rechten christlichen Gruppierung.“ (Zitat Anwalt der Kläger_innen)

Bei dem Prozess ging es um die Klärung der Frage, ob es sich um eine spontane Versammlung im Sinne des Grundgesetzes handelte, ob eine Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns vorlag, ob und an wen Platzverweise ausgesprochen wurden und ob die Ingewahrsamnahmen und deren Durchführung einschließlich einer Nacktdurchsuchung ordnungsgemäß waren.

Am ersten Verhandlungstag im Januar 2010 trugen die beiden Kläger_innen dem Gericht vor, was ihnen am 2. Mai 2008 widerfahren ist. Am zweiten Verhandlungstag im Juni waren fünf Polizeibeamt_innen und zwei Aktivist_innen als Zeug_innen geladen.
Am letzten Verhandlungstag sagte ein weiterer Polizeibeamter als Zeuge vor dem Gericht aus.

Sowohl der Zeuge als auch die Kläger_in machten Eintragungen auf Lagepläne des Markplatzes. Der polizeiliche Zeuge antwortete auf Fragen nach Lautstärke und Formulierung angeblich erteilter Platzverweise, seiner Gefahreneinschätzung und Ablauf der polizeilichen Maßnahmen.
Es folgten die Plädoyers der Kläger_innen und der Anwält_innen beider Seiten.

Die Anwält_innen der Kläger_innen betonten, dass während der Verhandlung klar heraus gearbeitet werden konnte, dass die spontane Aktion eine politische Versammlung war. Das Ausrollen eines Transparentes stellte beispielsweise ein Mittel dar, sich öffentlich zu äußern, die Inhalte waren unstrittig politisch, und es gab mit dem Christival einen konkreten Anlass, sich gegen sexistische und homophobe Inhalte zu positionieren. Die Aktivist_innen haben durch queeres, gleichgeschlechtliches Küssen eine kreative Protestform gewählt, um in einen kommunikativen Prozess mit der Umgebung einzutreten.

Weiter führten sie aus, dass es nicht Aufgabe der Polizei ist, sich von einer rechten christlichen Gruppierung anweisen zu lassen, gegen welche Leute sie wie zu handeln hat. Wenn Menschen homophobe und frauenfeindliche Inhalte von sich geben, müssen sie damit rechnen auf Gegenwehr zu stoßen. Wenn rechte christliche Gruppierungen diese Gegenwehr im öffentlichen Raum als Störung definieren und die Polizei daraufhin in ihrem Sinne handelt, überlässt die Polizei diesen die Definition dessen, was eine Störung ist.
Deutlich wurde, dass es eine beängstigende Routine zu sein scheint, dass Leute auf der Wache gezwungen werden, sich nackt auszuziehen. Nacktdurchsuchungen werden nach Ermessen der Beamt_innen durchgeführt, meist ohne jegliche Begründung und ohne Vermerk in den Akten. Bisher gibt es innerhalb der Bremer Polizei keinerlei Problematisierung dieser demütigenden Routine.

Von dem Rechtsvertreter der Stadt Bremen wurde hingegen eine Gefahrenlage konstruiert, die nicht nachvollziehbar begründet werden konnte. Die Ingewahrsamnahmen stellten nach Darstellung der Polizist_innen und des Vertreters der Stadt Bremen unerlässliche Maßnahmen dar, um die Veranstaltung des Christivals zu schützen
Wie sich das Gericht entscheidet bleibt bis zum jetzigen Zeitpunkt offen.
Gegen 13.20 Uhr zog sich Gericht zur Beratung zurück und erklärte, den Beteiligten des Verfahrens das Urteil zuzusenden.

Aktuelle Informationen folgen!

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