Verfahren gegen NO-Christival-Aktivist_in eingestellt!

April 16th, 2013

Bremen, den 16. April 2013,

Das Verfahren gegen die queere Aktivist_in im Zuge der Antichristivalproteste wegen angeblich „falscher Verdächtigung“ (aufgrund einer Anzeige gegen die Bremer Polizei wegen Körperverletzung) ist heute vor dem Landgericht Bremen nach § 153 Absatz 2 StPO endgültig eingestellt worden.
Die Betroffene, ihre Anwält_innen und ihre Unterstützer_innen sind immer noch der Meinung, dass nur ein Freispruch dieses absurde Verfahren angemessen beendet hätte. Gleichzeitig sind wir erleichtert, dass der 5-jährige Kraftakt, sich mit juristischen Mitteln zu wehren, nun endlich vorbei ist.

Wir bedanken uns für eure vielfältige Solidarität und Unterstützung.

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Hassrede in der St.-Martini-Gemeinde

Juli 3rd, 2020

Gegen den Pastor der St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, erhebt die Bremer Staatsanwaltschaft Klage wegen Volksverhetzung. Latzel hatte Homosexualität 2019 während eines „Eheseminars“ unter anderem als „todeswürdig“ bezeichnet. Eine mittlerweile gelöschte Audiodatei mit dieser und anderen homophoben Aussagen stellte er monatelang auf Yotube der Öffentlichkeit zur Verfügung.

taz Nord vom 2.7.2020

St.-Martini-Gemeinde Bremen

Bremer Kirchenführung kungelt mit evangelikalen Fundamentalist_innen

April 17th, 2015

via @endofroad

Noch im Februar 2015 zog die Führung der Evangelischen Kirche alle Register, um sich von dem evangelikal fundamentalistischen Pastor Olaf Latzel und seiner umstrittenen Predigt zu distanzieren. Theologische Stellungnahmen wurden eingeholt, 70 Bedienstete auf die Domtreppen organisiert und zahlreiche Distanzierungserklärungen abgegeben. Letztlich wurde auf disziplinarische Massnahmen gegen Latzel verzichtet, da ja seine Martinigemeinde darüber zu entscheiden habe, wer auf ihre Kanzel darf und was dort gepredigt wird.
In einem anderen Fall hat die Kirchenführung in Bremen allerdings einen nicht weniger missionarischen Evangelikalen selbst für eines ihrer zentralen Projekte eingestellt. Zum September 2014 wurde Johannes Müller zum Leiter des Jugendmissionsprojekts „Lighthouse“ direkt bei der Kirchenleitung berufen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gemeinde mit eigenem Personalentscheidungsrecht, sondern um eine Anstellung bei der Zentrale der Evangelischen Kirche. „Lighthouse“ wurde dann auch in der Ausgabe 11-2014 von „Forum Kirche“ mit einer Seite bedacht und Johannes Müller ausführlich vorgestellt. „Lighthouse“ unterhält Gruppenräume für die Jugendarbeit in der ehemaligen Dienstwohnung von Jens Motschmann auf dem Gelände der Martinigemeinde (Pastor Olaf Latzel) und führte einmal im Monat einen Gottesdienst mit Livemusik von bekannten evangelikalen Gruppen im Lagerhaus Schildstraße durch. Laut Taz vom 26.2.2014 wurde ihnen dort wegen Vortäuschung falscher Tatsachen die weitere Nutzung der Räume verwehrt.

Wer ist Johannes Müller ?
Johannes Müller war viele Jahre in der St. Matthäus Gemeinde in Huchting im Jugendbereich hauptamtlich tätig. Die Matthäus Gemeinde gehört zur Evangelischen Allianz, einem Zusammenschluss von evangelikalen Gemeinden innerhalb der Evangelischen Kirche und den evangelischen Freikirchen (Methodisten, Pfingstler etc.). Der leitende Pastor der Matthäus Gemeinde und Sprecher der evangelischen Allianz in Bremen, Andreas Schröder, ist laut Radio Bremen vom 3.7.2014 mit der Aussage zitierbar „Homosexualität ist von Gott nicht gewollt“.
Johannes Müller besuchte zur theologischen Ausbildung die Bibelschule Brake bei Lemgo. Die Bibelschule Brake gehört zum Netz der evangelischen Allianz und ist eine der zentralen Ausbildungsstätten der Evangelikalen zur Bekehrung der Welt zur evangelikalen Bibelauslegung. Natürlich werden auch Fachkräfte (Missionare) für die innere Missionierung ausgebildet. Als solcher hat sich Johannes Müller weit über die Grenzen Bremens hinaus engagiert. Seit mindestens 2008 ist er stellvertretender Vorsitzender des Vereins Christival.
Der Verein Christival eV. organisierte 2008 ein heftig umstrittenes Happening in Bremen und gehört zum bundesweit Netz der Evangelischen Allianz. Hier sollte es in einer Arbeitsgruppe um die „Heilung der Homosexualität“ gehen. Damaliger Vorsitzender des Christival e.V. war Roland Werner, der sich selbst „heilte“ und anschliessend eine Ehe mit 2 Kindern führte. Seit 2008 muss auch Renke Brahms, damals und heute Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche Johannes Müller mit seinen Positionen bekannt gewesen sein, denn Renke Brahms saß neben führenden Evangelikalen im Kuratorium des Christival in Bremen. Für das nächste Christival Happening in Karlsruhe 2016 wirbt der Vorbereitungsausschuss bereits mit der Teilnahme von Johannes Müller.
Das Müller nicht nur homophobe Auffassungen vertritt, wird auch in seinen Predigten deutlich. Laut Taz vom 14 Februar 2014 liess Müller seine Zuhörer_innen, vor allem die männlichen, wissen, wie Mann seine Frau „jesusmäßig führen und leiten“ kann. Es stellt sich die Frage, welche Gründe den zwölfköpfigen Kirchenausschuss der evangelischen Kirche in Bremen bewogen haben, den bekannten Fundamentalisten Johannes Müller einzustellen. Seit der ehemalige EKD Vorsitzende Bischof Huber die Evangelikalen ausdrücklich in der Evangelischen Kirche begrüßte, haben diese dort kontinuierlich ihren Einfluss ausgebaut. Ein Bischof, etliche Mitglieder des EKD Präsidiums, auch ein Mitglied der der Bremer Kirchenleitung gehören dazu. Immerhin sieben (mit fünf Kindergärten) von 61 Gemeinden innerhalb der BEK gehören zu den Evangelikalen.
Während der BEK im Laufe des Jahres 2014 ca. 4000 Mitglieder abhandengekommen sind und die durchschnittlichen sonntäglichen Besucherzahlen aller Mainstream-Kirchen in Bremen zusammen deutlich unter denen der Evangelikalen am Ort liegen, ist offensichtlich bei der Kirchenleitung Panik ausgebrochen. Insbesondere angesichts der Mobilisierungserfolge der Evangelikalen bei Jugendlichen, in Bremen sollen beim Jugendgebetstag der Evangelikalen im Januar 2015 400 Menschen gekommen sein, scheinen bei den Kirchenoberen alle Bedenken gegenüber den evangelikalen Fundamentalisten verflogen zu sein. Oder ist etwa die geistige Nähe zwischen sich weltoffen gebärdenden Kirchenoberen und der Evangelischen Allianz grösser als erstere zugeben.
Als im Juli 2014 9 Pastoren aus der BEK, darunter Olaf Latzel, in Bremen den evangelikalen Aufruf „Zeit zum Aufstehen“ präsentierten in dem es heisst „Die Ehe besteht aus Mann und Frau“ , befand der oberste Bremer Pastor Renke Brahms, dies sei im Hinblick auf das Reformationsjahr eine begrüssenswerte Aktion.
Die Bremische Evangelische Kirche muss bei der Einstellung eines innerkirchlich bekannten missionarischen, homophoben Genderfeindes schon auf sich nehmen selbst mit solche Positionen identifiziert zu werden. Schliesslich haftet jeder Chef, für seine Angestellten, wenn er deren Unsinn dauerhaft durchgehen lässt.

Das Mittelalter ist noch nicht überwunden.
Nachdem das Lagerhaus Schildstrasse die Missionare vor die Tür gesetzt hat, hat sich Müller mit dem Projekt „Lighthouse“ in der „schaulust“ am Güterbahnhof eingemietet.

21.3.2015 gegen1000kreuze in Münster

Februar 13th, 2015

gegen den 1000-Kreuze Marsch in Münster 2015

Zeitungsartikel vom 17.4.2013

April 17th, 2013

taz-Artikel vom 17. April 2013 - Weder Freispruch noch Strafe - PDF 160kB

Vorstrafe für No-Christival-Aktivist_in nach Strafanzeige gegen die Polizei

März 16th, 2012

Aktueller Stand März 2012

Berufung eingelegt

Am 25.02.2011 wurde eine queer-feministische Aktivist_in vom Amtsgericht Bremen zu 100 Tagessätzen verurteilt. Das bedeutet eine Geldstrafe zuzüglich Prozesskosten sowie einen Eintrag ins Führungszeugnis. Vorgeworfen wurde ihr die Straftat „falsche Verdächtigung“, da sie nach einer brutalen Ingewahrsamnahme durch die Polizei Anzeige wegen Körperverletzung im Amt stellte.
Inzwischen ist die schriftliche Urteilsbegründung raus. In dieser konstruiert sich das Amtsgericht einen völlig absurden Verfahrensinhalt und -verlauf zusammen. Polizist_innen, die mehrfach ihre Aussage änderten und sich widersprachen werden darin als absolut glaubwürdig dargestellt.
Dass bei dem Polizeieinsatz Gewalt angewendet wurde, räumt das Gericht ein, diese sei aber „verhältnismäßig“ gewesen.

Während die ursprüngliche Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen Unbekannt gestellt wurde, wurde sich im Verfahren der „falschen Verdächtigung“ auf zwei „intern ermittelte“ Beamte bezogen. Diese hatten angeblich keinen Schlagstock dabei und widersprachen sich innerhalb ihrer Aussagen massiv. Zudem gab einer der Polizeibeamten im Zeugenstand an, dass er zum einen an Gewalt gegen die Anzeigensteller_in beteiligt war und, nachdem er von der Anzeige gehört hatte, auch an den Ermittlungen (gegen sich) – das hätte ihn natürlich interessiert.

Das von der Betroffenen vorgelegte ärztliche Attest kommentierte der Staatsanwalt dahingehend, dass sie sich die Verletzungen ja selbst zugefügt haben könne.
Die vorsitzende Richterin sah ihre Aufgabe scheinbar vor allem darin, die Polizisten auf die Widersprüche in ihren Aussagen hinzuweisen und zu fragen, ob sie ihre Aussage nicht doch korrigieren wollten. Ihre offensichtlichen Unsicherheiten bekam sie in den Griff, indem sie sich immer wieder beim Staatsanwalt rückversicherte, ob sie auch alles richtig mache. Den Prozessbeobachter_innen bot sich ein wahrhaft patriarchales Schauspiel.
Nicht besonders überraschend war dann auch die Aussage der Richterin in ihrem Urteil, der Vorfall sei „überraschend lückenlos“ während der Verhandlung aufgeklärt worden.
Die Verteidigung der Angeklagten legt Berufung ein.

Nicht nur, dass angezeigte Straftaten von Polizist_innen äußert geringe Chancen haben, aufgeklärt und geahndet zu werden. Es muss damit gerechnet werden, nach der Anzeige einer Straftat im Amt selbst vorbestraft zu werden. Die Häufigkeit ähnlicher Verfahrensausgänge zeigt, dass dies kein Einzelfall ist, sondern gewaltvolle, systematische Praxis.

Wir als Unterstützer_innengruppe haben uns entschieden, dass das Gericht nicht weiter der Ort unserer aktiven Politik sein wird. Dort wollen wir vor allem solidarisch sein und uns nicht unnötig aufreiben an patriarchalen, homophoben, rassistischen, nazifreundlichen Strukturen, deren Akteur_innen in diesem Setting definitiv am längeren Hebel sitzen.

Wir planen verschiedene Veranstaltungen und Aktionen, achtet auf Ankündigungen!!!

Ansätze einer Reflexion

März 16th, 2012

Ausgangspunkt, die Strafanzeigen und die Klage gegen die Polizei sowie die anschließenden Prozesse zu begleiten, war nicht die Annahme, dass im deutschen Rechtssystem die Gewaltenteilung funktioniert. Wir glauben, dass dieser Weg es ermöglichen kann, Themen wie Polizeigewalt überhaupt in der (bürgerlichen) Öffentlichkeit zu thematisieren und sich öffentlicher Druck unter anderem auch auf die Täter_innen bei der Polizei auswirkt.
Des Weiteren haben wir die finanziellen, rechtlichen und kräftemäßigen Ressourcen, überhaupt einen solchen Weg zu gehen und zu begleiten – wir wissen, dass vielen anderen Menschen diese nicht zur Verfügung stehen und sie somit gar nicht die Möglichkeit haben, sich für eine Anzeige zu entscheiden.

Wir versuchen eine kontinuierliche Reflexion und Dokumentation der Prozesse und Prozessbegleitung, damit andere auf die Erfahrungen zurückgreifen können und wissen, was auf sie zukommt, wenn sie vor einer ähnlichen Entscheidung stehen. Diese Dokumentation wollen wir abschließend auch überarbeitet vervielfältigen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist für uns die Enttabuisierung von Unsicherheiten und Verletzungen, die durch Repressionserfahrung und –androhung entstehen. Umgangsweisen von „das gehört dazu“ bis hin zu „es ist cool, einzufahren“, machen es umso schwerer, konkret zu benennen, wie Repression eigentlich wirkt:

Repression kann sehr unterschiedlich aussehen und Menschen gehen unterschiedlich damit um. Die Gemeinsamkeit ist jedoch, worauf Repression abzielt: Spaltung, Vereinzelung, Angst und Ohnmacht. Und schließlich: Rückzug von politischem Engagement.

Es ist total wichtig, dass Leute, die von Repression betroffen sind und zum Beispiel in (solchen) Gerichtsprozessen stecken, emotionalen, politischen, fachlichen und finanziellen Support bekommen – was nur selten der Fall ist und an sich schon ein Ausdruck der Macht des deutschen Justizsystems.

Antirepressionsarbeit und Prozessbegleitung ist eine sehr anstrengende und zermürbende politische Praxis. Das Schwanken zwischen Gefühlen, wie „das lasse ich mir nicht gefallen“ und Ohnmacht gegenüber dem Staatsapparat, der seinen Schläger_innen loyal ist, fällt eine_r häufiger auf die Füße als (von uns) erwartet.

Wir kennen das Gefühl und die Zweifel, ob der politische Druck, den wir versuchen aufzubauen, in der Konsequenz für die Angeklagte kontraproduktiv ist. Darüber lässt sich nur spekulieren. Wir verstehen dies als einen typischen Mechanismus von Repression: Dadurch, dass eine_r juristischen Druck erfährt, wird der politische Handlungsspielraum vieler eingeengt.

Wir haben zum Zeitpunkt der Anzeigen und Klage mit Repression gerechnet, der Vorwurf der „falschen Verdächtigung“ hat uns allerdings überrumpelt. Erst später haben wir von ähnlichen Fällen (zum Beispiel in Hamburg wegen der Anzeige gegen Polizist_innen, die einer Demonstrantin das Nasenbein gebrochen haben) mitbekommen.

Der politische Hintergrund der Unterstützer_innengruppe ist sehr unterschiedlich, auch wenn wir uns alle in einer feministisch_queeren_antirassistisch_linken_… Subkultur verorten. Wir haben alle damit gerechnet, dass vor Gericht eine große Show mit viel Druck und Psychogewaltspielchen abgezogen wird. Die Selbstverständlichkeit, mit der dies passierte, hat uns dennoch auch immer wieder ungläubig staunen und tierisch aufregen lassen.

 

Was zuvor war

März 15th, 2012

Bei einer kleinen queerfeministischen Protestaktion gegen die homophoben und sexistischen Inhalte des  evangelikalen Christivals 2008 in Bremen wurden die Demonstrierenden brutal von der Polizei angegangen und zum Teil verletzt.

Neben einer Verwaltungsklage gegen den Polizeieinsatz, stellten zwei beteiligte Aktivist_innen Strafanzeige. Eine wegen Nötigung (die betroffene Person musste sich auf der Wache nackt ausziehen und wurde von den anwesenden Beamten abfällig beleidigt), die andere wegen „Körperverletzung im Amt“ gegen Unbekannt .

Die Staatsanwaltschaft ermittelte im Zuge der gestellten Anzeigen lückenhaft und einseitig.

Das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung wurde selbstverständlich sofort eingestellt. Das im Gegenzug eröffnete Verfahren gegen die betroffene Person wegen „versuchter Gefangenenbefreiung“ wurde erst nach längerem juristischen Hin und Her und nur wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt.

Die Anzeige wegen Körperverletzung im Amt wurde abgelehnt. Direkte Folge war eine Anzeige wegen „falscher Verdächtigung“ gegen die Anzeigensteller_in. Obwohl die Anzeige gegen Unbekannt gestellt war, wurden im folgenden Prozess zwei „intern ermittelte“ Beamte vorgeladen, deren Unschuld bewiesen werden sollte.

Die parallel angestrebte Verwaltungsklage gegen die Polizei Bremen wegen des Einsatzes als solchem wurde letztlich auch abgelehnt. Im Gegensatz zum Verlauf der Strafanzeigen, wurde jedoch vor Gericht der Eindruck vermittelt, an einem „fairen“ Verfahren  interessiert zu sein. Was sich in der Art und Weise der Zeug_innenbefragung und der Haltung des vorsitzenden Richters ausdrückte.
Zudem war es besser möglich, diesen Prozess politisch zu begleiten. Es gab mehr Öffentlichkeit, es wurden sowohl im als auch außerhalb des Gerichtssaales politische Inhalte transportiert. Zudem war der Prozess weniger individualisierend. Die Ablehnung der Klage war dennoch nicht überraschend, dabei hatte die Begründung des Urteils kaum etwas mit dem Geschehen im Gericht zu tun:

Der Protestkundgebung wurde abgesprochen, eine politische Versammlung gewesen zu sein. Zu dieser sei es nicht gekommen, weil die Polizei zuvor interveniert habe. Mit dieser Begründung hebelte das Bremer Gericht kurzerhand das geltende Versammlungsrecht aus.

Zudem wurde eine_r der Kläger_innen (diejenige, die die Anzeige wegen „Körperverletzung im Amt“ stellte) eine „Rädelsführer_innenschaft“ unterstellt, was auch noch schlicht damit begründet wurde, dass sie (nach Eindruck der anwesenden Beamten) die älteste der Kundgebungsteilnehmer_innen gewesen sei. In dieses konstruierte Bild passt auch, dass in der Gegenanzeige wegen „falscher Verdächtigung“ nun davon ausgegangen wird, dass sie die Anzeige nur gestellt hätte, um die Bremer Polizei zu ärgern.

Vielen Dank auch.