Anzeigen gegen homophobe Polizeigewalt

zum aktuellen Stand Ende November 2009
Zur Erinnerung

Vor über einem Jahr wurden bei einer kleinen, spontanen Protestaktion gegen das Christival etwa 15 queere Aktivist_innen1 durch ein absurd großes Aufgebot an Bremer Polizist_innen außerordentlich brutal und teils sexualisiert herumgeschubst, geschlagen, gekesselt und durch die halbe Innenstadt getrieben. Hierbei kam es zu zwei willkürlichen und gewaltsamen Ingewahrsamnahmen.
Eine der Aktivist_innen wurde durch zwei Polizist_innen während der unbegründeten Festnahme gegen eine Wand gepresst und massiv mit Schlagstöcken malträtiert.
Drei Polizisten, die noch ihre Einsatzpanzerung trugen, führten auf der Wache eine Nacktdurchsuchung bei der anderen in Gewahrsam genommenen Person durch. Dabei machten sie aggressive Sprüche über den Körper der Person mit dem offensichtlichen Ziel der Demütigung.

Die zwei Betroffenen versuchen seitdem, juristisch gegen die Bremer Polizei vorzugehen. Sie stellten Anzeigen wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. Außerdem reichten sie Verwaltungsklagen gegen den Polizeieinsatz als Ganzes und die Ingewahrsamnahmen ein.

Ende Januar 2010 findet die Verhandlung der Verwaltungsklage statt

Nach gut eineinhalb Jahren kommt nun am 28.1.2010 die Verwaltungsklage gegen die Ingewahrsamnahmen und den unverhältnismäßigen Polizeieinsatz während des Christivals am 2.5.08 zur Verhandlung.
Während des Polizeieinsatzes waren die Cops vollkommen überfordert und wussten nicht, wie sie mit der Situation umgehen sollten. Es war unmöglich mit ihnen zu sprechen und die Protestaktion als Spontandemo anzumelden, obwohl dies mehrfach versucht wurde. Stattdessen eskalierten die Polizist_innen die Situation, wurden gewalttätig und schirmten ihr Vorgehen von den Blicken der Öffentlichkeit ab.

Klage gegen die Ingewahrsamnahmen – was bringt’s?
Die Klage gegen die Ingewahrsamnahmen ist in sofern von politischer Tragweite, weil sie – im Gegensatz zu Strafanzeigen – nicht nur das Vorgehen einzelner Polizist_innen in Frage stellt, sondern bürgerliche Rechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht betrifft.
In Bezug auf die Versammlungsfreiheit lässt sich eine zunehmende Einschränkung bürgerlicher Rechte beobachten. So wurde z.B. in Bremen die Antirepressions-Demo am 13.12.08 verboten und 170 Aktivist_innen bei der darauf folgenden Spontandemo in Gewahrsam genommen.
Obwohl wir das geltende Rechtssystem und den Staat ablehnen, sehen wir in der schrittweisen Einschränkung und Abschaffung von Bürgerrechten ein alarmierendes Zeichen. Uns ist klar, dass es eine privilegierte Position ist, sich überhaupt auf Bürgerrechte berufen zu können. Wir sind der Auffassung, dass jede Person, unabhängig davon woher sie kommt, welche Hautfarbe, welches Geschlecht, welchen sozialen Status sie hat, einen respektvollen Umgang verdient, sich frei bewegen können sollte, freien Zugang zu Ressourcen haben sollte und ihre_seine Meinung jederzeit äußern dürfen sollte2. Dass diese sogenannten Rechte an Bedingungen geknüpft sind, ist Teil des nationalstaatlichen Systems, das wir ablehnen.
Strafanzeige gegen Bremer Polizisten wegen Nötigung

Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen die Polizeibeamten wegen Nötigung wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt.
Ihrer Ansicht nach sind Nacktdurchsuchungen generell durch interne Dienstanweisungen legitimiert. Selbstverständlich kann sich keiner der Täter daran erinnern, dass seine Kollegen „unsachlich“ geworden wären, geschweige denn, dass es zu Beleidigungen kam. Außerdem waren bei der Nacktdurchsuchung keine weiteren Zeug_innen, die gegen die Täter aussagen würden, anwesend. (Was in Fällen sexualisierter Gewalt wohl auch eher die absolute Ausnahme sein dürfte.) Und selbstverständlich interessiert es die Staatsanwaltschaft nicht, wer der dritte Polizist im Raum war, dessen Identität von den anderen gedeckt wird.
Die Staatsanwaltschaft stellte ihre „Ermittlungen“ gegen die Polizisten nach § 170 (2) StPO ein. Das heißt, die Staatsorgane sind der Ansicht, dass gegen die Polizisten einfach nichts vorliegt. Diese Ermittlungen dürfen daher nicht gespeichert werden. Damit hat sich die_der Betroffene nicht abgefunden, doch auch Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht teilten die Rechtsauffassung der ersten Instanz.
Die Institutionen des Staates kümmern sich wenig bis gar nicht darum, ihre eigenen Regeln zu befolgen, Polizist_innen decken sich gegenseitig und alles wird so hingebogen, dass es wieder passt und keine_r im Staatsdienst etwas zu befürchten hat.

Strafanzeige gegen Bremer Polizist_innen wegen Körperverletzung

Die Ermittlungen gegen die Polizist_innen wegen Körperverletzung wurden mittlerweile eingestellt. Wie gewohnt decken sich die Kolleg_innen gegenseitig und geben an, sie hätten keine Gewalt gegen die Aktivist_innen mitbekommen, es wäre lediglich mit dem Schlagstockeinsatz gedroht worden. Auch das Attest, welches die auf die Schlagstock-Schläge zurückzuführenden Hämatome bestätigt, reichte als Beweismittel nicht aus. Hiergegen legte die_der Betroffene Widerspruch ein.
Aber auch die Polizei läßt sich nicht lumpen und ermittelt nun ihrerseits gegen die_den Betroffenen wegen dem Straftatbestand der falschen Verdächtigung.

Verfahren gegen die Aktivist_innen

Die Sachbearbeiter_innen bei Polizei und Staatsanwaltschaft haben nun aber nicht nur alles zusammengetragen, was einem Freispruch für prügelnde und sexuell übergriffige Staatsdiener_innen zuträglich sein könnte, sondern auch bei der Strafverfolgung gegen vermeintliche autonome Randalierer_innen ihrer Kreativität freien Lauf gelassen.
Was kommt wohl sonst noch dabei herum, wenn mensch den Staat bittet, seine Schergen an die eigenen Gesetze zu erinnern? – Na klar, mensch wird selbst angezeigt.
Das tatsächliche Ziel einer Anzeige von Seiten der Polizei ist dabei nicht unbedingt die Verurteilung von (vermeintlichen) Straftaten, sondern die einschüchternde Wirkung einer Anzeige. Außerdem lassen sich so, ganz legal, gerichtsverwertbare Daten zu politischen Aktivist_innen speichern, mit denen sich dann vielleicht schon bei der nächsten Anzeige eine Verurteilung begründen lässt, da die_der Angeklagte ja schon öfters einschlägig auffällig geworden ist.
So ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft in diesem Fall gegen die in Gewahrsam Genommenen wegen des Straftatbestandes der Gefangenenbefreiung, auf den drei Jahre (!) Knast stehen.

Willkürliche Anzeigepraxis

Dabei wird die eben skizzierte Willkür der Anzeigepraxis sogar in den Akten deutlich: Einem_r Beamt_in war aufgefallen, dass der_die angezeigte Aktivist_in bis zu ihrer_seiner Festnahme überhaupt nicht in den Protokollen auftaucht, heißt sie war zuvor keiner_m Polizist_in verdächtig aufgefallen. Somit liegt auch kein Grund vor, die Person einer Straftat zu bezichtigen. Dabei ist es nicht nur juristisch „falsch“, die Person einfach irgendeiner Straftat zu bezichtigen, die verantwortlichen Polizist_innen machen sich hier sogar eindeutig strafbar.
Von einer_m Kolleg_in auf diesen Widerspruch hingewiesen, kam von der_dem verantwortlichen Polizist_in einzig und allein die Begründung, dass die Anzeige lediglich deshalb befohlen wurde, weil die angezeigte Person ja schließlich in Gewahrsam genommen wurde.
Da dies schriftlich in einer Akte vermerkt ist, die von der Staatsanwaltschaft bearbeitet wurde, müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich von sich aus wegen der offensichtlich „falschen Verdächtigung“ ermitteln, was trotz mehrmaliger Nachfrage und Hinweise der Anwält_in bis heute nicht passiert ist.
Nun sollte mensch denken, dass die Anzeige gegen die festgenommene Person schon wegen dieser absurden Begründung fallen gelassen werden sollte. Stattdessen wurden die Ermittlungen zwar eingestellt, zunächst jedoch lediglich wegen „Geringfügigkeit“, und in diesem Fall erdreistete sich der Staatsanwalt sogar einen Eintrag ins Erziehungsregister zu veranlassen.
Gegen eben jenen Staatsanwalt reichte eine_r der Betroffenen daher eine sogenannte „Dienstaufsichtsbeschwerde“, das einzige Rechtsmittel gegen solche Frechheiten, ein. In diesem Fall bewirkte sie, dass der Staatsanwalt sich auf einmal sehr einsichtig zeigte, und die Ermittlungen unerwartet nach §170 (2) StPO (es liegt objektiv nix vor) einstellte.

Bei der anderen betroffenen Person wurden die Ermittlungen ebenfalls wegen Geringfügigkeit (nach § 153 StPO) eingestellt, was auch eine Datenspeicherung zur Folge hat.

No Illusions…

Deutlich wird das System: Aktivist_innen werden als solche erfasst und gespeichert damit das nächste Mal härtere Konsequenzen folgen können. Die Straftaten der Polizist_innen dagegen werden nirgends gespeichert und bleiben letztlich ohne Konsequenz. Das führt vor Augen, wie der Hase läuft und wie ein System, dass auf Bestrafung basiert, funktioniert – nämlich selektiv.

Nichts anderes hatten wir als Unterstützer_innengruppe erwartet, denn dass Cops Cops decken und sich in ihren Aussagen absprechen ist nun wirklich nichts Neues, und dass die Staatsanwaltschaft dies so hinnimmt auch nicht. Das zeigt erneut, dass juristisches Vorgehen gegen den Staat in den seltensten Fällen erfolgreich sein kann – überhaupt die Vorstellung von einem Rechtsstaat, dessen Gewalten sich gegenseitig kontrollieren würden, erscheint uns spätestens in der erlebten Praxis als völlig absurd.
Trotzdem haben wir uns bis hier hin für den juristischen Weg entschieden, denn wir denken, dass es Sinn macht immer wieder zu verdeutlichen, dass der Staat seinen Schläger_innen gegenüber loyal ist und auf seine eigenen Regeln scheißt. Außerdem finden wir es gut zu nerven, wo wir können – auch wenn das nur einzelne Polizist_innen, Staatsanwält_innen und Richter_innen (nicht) trifft und auch am System nichts ändert.
Wir wägen bei jeder Entscheidung immer wieder ab, ob es uns richtig erscheint, viel Geld und Arbeit in eher aussichtslose Juristerei zu investieren. Vor allem deshalb, weil Kohle und Energie auch für andere politische Projekte verwendet werden könnten. Wir sehen diesen Weg durchaus kritisch und widersprüchlich.
Eins unserer Ziele ist es, hier exemplarisch Polizeigewalt und ihre Deckung durch den Staat deutlich zu machen. Wir haben im Gegensatz zu vielen anderen Menschen, die viel stärker von Repression und Polizeigewalt betroffen sind, überhaupt die Möglichkeit und das (Soli-)Geld dazu, uns auch juristisch zu wehren.
Weiter wollen wir der gängigen Praxis des Staates durch Repressionsmaßnahmen die Vereinzelung von Aktivist_innen zu schüren, etwas entgegen setzen. Wir wollen durch unsere Solidarität mit den Anzeigensteller_innen auch zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Bild des_der starken Autonomen, die_der so was locker wegsteckt und für die_den Polizeigewalt scheinbar Alltag ist, anregen.

Der juristische Kampf gegen Polizeigewalt sollte immer nur einer neben vielen anderen sein!
Fight back! Kiss again! Gegen staatliche Repression und homophobe und rassistische Polizeigewalt!

Antirepressionsgruppe 2.5.08

Comments are closed.