Im Zuge des Christivals 2008 kam es zu einer Protestaktion gegen das Christival in Form eines Kiss-Ins auf dem Marktplatz. Dieses wurde von der Bremer Polizei gewaltsam beendet.
Zwei queer-feministsiche Aktivist_innen, die damals in Gewahrsam genommen wurden, reichten Verwaltungsklagen gegen den Polizeieinsatz und die Ingewahrsamnahmen ein.
12 Tage nach den abschließenden Gerichtsverhandlungen zu den besagten Protesten wurde gestern durch die rechtliche Vertretung der Kläger_innen das Urteil beim Bremer Verwaltungsgericht erfragt. Das Ergebnis lautet: Die Klage der beiden Queer- Aktivist_innen wird abgewiesen. Die offizielle Begründung des Urteils lässt weiter auf sich warten.
Wir sind über dieses Urteil nicht überrascht, denn es ist eine gesellschaftliche und politische Tatsache, dass es Menschen äußerst schwer gemacht wird, Polizeigewalt als solche zu benennen und dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sind wir nicht so naiv davon auszugehen, dass Gerichte im Sinne von Betroffenen von Polizeigewalt entscheiden. Vielmehr werden Menschen, die versuchen sich zu wehren, mit Gegenanzeigen und anderen Repressionen eingeschüchtert.
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