No-Christival-Aktivist_in nach Polizeigewalt wegen „falscher Verdächtigung“ verurteilt.
Heute am 25.02.2011 wurde vor dem Bremer Amtsgericht eine von Polizeigewalt betroffene Person wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ zu 100 Tagessätzen verurteilt. Das bedeutet eine Geldstrafe zuzüglich Prozesskosten sowie eine Vorstrafe mit Eintrag ins Führungszeugnis.
Zuvor hatte der Staatsanwalt 21 Tagessätze gefordert.