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Im Mai 2008 fand in Bremen das sogenannte Christival statt, ein unregelmäßig stattfindendes Riesenevent der evangelikalen Szene, dass schätzungsweise von rund 20.000 hauptsächlich jugendlichen Christ_innen¹ besucht wurde.

Dort werden jedes mal in modernem Gewand und mit viel Popkultur fundamentalistische, reaktionäre und rechte Weltbilder verbreitet.
Das Christival steht für eine wortgetreue Bibelinterpretation, Islamophobie, antifeministische Frauen- und Familienbilder, Obrigkeitshörigkeit und hierarchische, heterosexisitische Geschlechterrollen.

die Evangelikalen

In der evangelikalen Bewegung herrscht eine völkische Ideologie, in der Frauen die Rolle der Reproduzentinnen des „deutschen Volks“ zukommt. Diese Verknüpfung von Geschlecht und Nation mündet in reaktionären Frauenbildern und Angst vor Fremden, die ihren Ausdruck in rassistischen Vorstellungen von den nachwuchsstarken Ausländer_innen finden. Hier ist auch ein Anknüpfungspunkt für die extreme Rechte. Die Verbindung zwischen der evangelikalen Bewegung und Rechtsextremisten äußert sich in persönlichen Kontakten, Artikeln in der Jungen Freiheit, bzw. in ideaSpektrum (dem Zentralorgan der Evangelischen Allianz) und Gastauftritten bei Veranstaltungen.
Die Inhalte der Bibel sind für überzeugte Evangelikale nicht allein eine Frage des Glaubens und damit „Privatsache“. Ihr Ziel ist es, die biblischen Werte, in Form von Ge- und Verboten, als gesellschaftliche Regeln durchzusetzen. Sie zielen deshalb auf politische Einflussnahme ab.
Die Deutsche Evangelische Allianz ist der Verband, unter dem sich die evangelikale Strömung politisch organisiert und vernetzt. Ihr politisches Engagement beinhaltet Lobbyarbeit, Vernetzung mit einflussreichen Politiker_innen (vor allem aus der CDU/CSU) und die Platzierung von Personen mit der „richtigen“ Gesinnung in einflussreichen Positionen in Politik und Medien.
Wie groß der Einfluss der Evangelikalen bereits ist, zeigt sich auch darin, wieviel staatliche Mittel in ihre Projekte fließen.
2008 übernahm die damalige Familienministerin und siebenfache Mutter Ursula von der Leyen die Schirmherrinnenschaft des Christivals und unterstüzte die Finanzierung im Namen der Bundesregierung mit 250.000 Euro, um damit „die christliche Kinder- und Jugendarbeit anzuerkennen“.
Das Christival belegte mehrere Tage alle Messehallen und einen Großteil der Bremer Veranstaltungsräume.
In der Innenstadt, auf öffentlichen Plätzen, in den Straßenbahnen, in Kneipen, in Kinos oder im Schwimmbad, wer den öffentlichen Raum betrat traf fast immer auf eifrige Christen, die unterwegs waren um Nicht- und Andersgläubige zu missionieren, wozu sie von den OrganisatorInnen des Christivals immer wieder eindringlich aufgefordert wurden.
Ihr Glaube an die eigene Nächstenliebe, Toleranz und Altruismus und die Überzeugung, die einzig „richtigen“ Werte und Moralvorstellungen zu vertreten, ist Futter für narzisstische Selbstbestätigung und mündet in der Vorstellung, selbst in Gottes Auftrag zu handeln, quasi sein Werkzeug zu sein.

Kritik in der bürgerlichen Öffentlichkeit

2008 kam es in der bürgerlichen Öffentlichkeit zu Kritik an zwei einzelnen Seminaren des Christivals.
Eines davon trug den Titel „Sex ist Gottes Idee – Abtreibung auch?“. Als Veranstalterin trat „die Birke e.V.“ auf, ein Verein von Abtreibungsgegner_innen. (die sich selbst „Lebensschüzter“ nennen)
Ziel des Vereins ist das Vermeiden eines Schwangerschaftsabbruchs um jeden Preis, auch vor Einschüchterung und Psychoterror wird nicht zurückgeschreckt.
Hinter der sogenannten „Beratung“ von Schwangeren steht eine emanzipationsfeindliche, reaktionäre Grundhaltung und heterosexisitische, hierarchische Geschlechterrollen, die angeblich natürlich und gottgewollt seien.
Trotz der Kritik u.a. von Pro Familia Bremen und eines Blockadeversuchs (den die Bremer Polizei gewaltsam beendete indem sie alle Blockierer_innen für mehrere Stunden in Gewahrsam nahm und erkennungsdienstlich behandelte) fand das Seminar statt.
Volker Beck (parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Bundestagsfraktion) kritisierte die offen homophoben Inhalte des Seminars „Homosexualität verstehen – Chancen zur Veränderung“.
Dieses Seminar wurde von dem Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft geplant. Das Institut ist Teil der sogenannten „Ex-Gay“-Bewegung und vertritt die Auffassung Homosexualität sei sündhaft, eine Krankheit und durch sogenannte Therapie heilbar.
Die Bundesregierung erklärte dazu in einer Stellungnahme, dass dies den wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspricht.
Dieses Seminar wurde letztendlich abgesagt, doch von den Inhalten distanzierten sich die Organisatior_innen des Christivals in keinster Weise.

Der 2. Mai 2008

Die St.Martini-Kirche Bremen, die „sich in Lehre und Ordnung zur ganzen, unverfälschten Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments, dem einzig wahren und unfehlbaren Gotteswort“ bekennt und in der Frauen desshalb z.B. nicht predigen oder Ämter übernehmen dürfen, bot jedoch ihre Räumlichkeiten für eine Ersatzveranstaltung unter dem Titel „Steht auf wenn ihr Christen seit“ an.
Als diese am 2. Mai 2008 stattfand, hatten sich auch einige queer-feministische Aktivist_innen in die öffentliche Veranstaltung gesetzt, um homoerotische Zärtlichkeiten auszutauschen.
Dadurch fühlte sich der homophobe Teil des Publikums so sehr provoziert, das letztendlich ein Christ dem Titel der Veranstaltung folgte und aufstand, um eine Aktivist_in zu schlagen.
Um eine weitere Eskalation zu vermeiden verließen daraufhin die Aktivist_innen unter Sprechchören und mit Konfetti den sakralen Ort.
Ein Teil der Gruppe zog nun weiter zum Marktplatz, um dort ein Transparent gegen den alltäglichen Sexismus zu entrollen.
Dort wurden sie von gepanzerten Bereitschaftspolizist_innen angegriffen, geschubst und geschlagen. (teils gezielt zwischen die Beine oder auf die Brüste)
Währenddessen gab es angeblich keine Einsatzleiter_in und Versuche die spontane Versammlung anzumelden wurden überhaupt nicht beachtet. Auf die Frage nach Dienstnummern besonders aggressiver Beamter gab es Antworten wie „Meine Dienstnummer ist: 1,2,3,4 – ab auf’s Revier“
Schließlich wurde die kleine Gruppe in eine schlecht einsehbare Ecke hinter der Bühne gedrängt, wo sie „gekesselt“ wurde und eine der Aktivist_innen willkürlich aus der Gruppe herausgezogen wurde.
Zwei Polizist_innen pressten sie gegen eine Wand und schlugen mit ihren Schlagstöcken auf sie ein.
Erst als sich eine Beamt_in als Einsatzleiter_in zu erkennen gab, konnte diese ihre übermutigen Schläger zurückrufen.
Kurz darauf wurde eine weitere Person zu Boden geschmissen, gefesselt und in Gewahrsam genommen.
Drei Polizisten, die noch ihre Einsatzpanzerung trugen, zwangen diese auf der Wache, sich vollständig zu entkleiden, um eine sogenannte „gründliche Durchsuchung“ durchzuführen.
Dabei machten sie aggressive Sprüche über den Körper der Person mit dem offensichtlichen Ziel der Demütigung.

StA

Die beiden Betroffenen versuchen seitdem, juristisch gegen die Bremer Polizei vorzugehen. Sie stellten Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung.
Außerdem reichten sie Verwaltungsklagen gegen den Polizeieinsatz als Ganzes und gegen ihre Ingewahrsamnahmen ein.
Die Strafanzeigen wurden nach kurzer Zeit von der zuständigen Staatsanwaltschaft aus angeblichem „Mangel an Beweisen“ (§170 (2) StPO) eingestellt.
Die Betroffenen versuchten daraufhin, juristisch gegen diese Einstellungen vorzugehen, doch auch die Generalstatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht sahen hier keinen Anlass gegen deutsche Polizisten zu ermitteln.
Routinemäßig ermittelte die Staatsanwaltschaft jedoch gegen die Aktivist_innen wegen einer angeblichen Gefangenenbefreiung. (Strafmaß bis zu 3 Jahre Knast)
Mit diesem Vorwurf wurde der Polizeieinsatz dann auch in einer Pressemitteilung der Polizei Bremen legitimiert.
Von einem Beamten wurde diese Anzeige wie folgt begründet: „Zitat“
Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen dann irgendwann wegen „Geringfügigkeit“ (§153 StPO) ein.
Geringfügigkeit? – Das Strafmaß für eine Gefangenenbefreiung beträgt bis zu 3 Jahre Knast!
Der wirkliche Grund könnte wohl eher sein: Bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit muss die Polizei keine Daten aus ihren Informationssystemen löschen und kann bei jeder zukünftigen Personalienkontrolle auf diese zugreifen.
In Bremen wie auch in anderen Städten kommt es schon länger zu routinemäßigen Strafanzeigen gegen Aktivist_innen, wenn deren Personalien festgestellt werden. Die Vorwürfe sind dabei, so wie auch hier, oft nur schwer nachzuvollziehen und die Verfahren stellt die Staatsanwaltschaft dann meistens nach ein paar Monaten wieder ein.
So kann die Polizei an den geltenden Gesetzen vorbei Daten darüber erheben, wen sie wann bei welcher Aktion „erwischt“ hat, auch wenn überhaupt keine Straftat begangen wurde.
Damit nicht genug hat die Staatsanwaltschaft eine weitere Gegenanzeige gegen eine Kläger_in gebastelt.
Da die Anzeigen wegen Körperverletzungen durch 2 Polizeibeamte eingestellt wurden, muss die Betroffene hierzu wissentlich falsche Aussagen gemacht haben, so die Logik der Staatsanwaltschaft.
Dazu muss sie noch nicht einmal den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ in sein Gegenteil verkehren, da die Polizei 38 Zeugen hat, die alle selbstverständlich „nichts gesehen“ haben wollen.

VerwG

Die Verwaltungsklagen, bei denen ein Verwaltungsgericht feststellen soll dass der Polizeieinsatz als Ganzes unrechtmäßig war, wurden tatsächlich vor Gericht verhandelt.
Das Verwaltungsgericht kann nämlich keine_n der Verantwortliche_n Polizist_innen belangen, beklagt wird die Stadt Bremen die über ein festes Etat für solche Prozesse verfügt.
Das Gericht muss nun die schwierige Frage beantworten, ob es sich bei der Aktion um eine politische Versammlung gehandelt hat oder nicht.
Wenn dies der Fall sein sollte, so muss es entscheiden inwieweit es den Schilderungen der Beamten Glauben schenkt die „gebetsmühlenartig Platzverweise ausgesprochen“ haben wollen und angeblich keine Schlagstöcke eingesetzt haben.
Dafür hörte es am 1. Prozesstag, dem 28. Januar 2010 die Kläger_innen und am 2. Prozesstag, dem 10.6.2010 hörte es fünf Polizist_innen und zwei Aktivist_innen. Nach der insgesamt 10-stündigen Zeug_innenbefragung wurde die Verhandlung erneut vertagt.
Der nächste Verhandlungstag wird voraussichtlich am Donnerstag den 9.9.2010 stattfinden.
An diesem Tag wird noch mindestens ein weiterer Zeuge der Polizei gehört werden und warscheinlich wird es endlich mal zu einer Entscheidung des Gerichts kommen.
Wie schon bei den vergangenen Prozesstagen wünschen wir uns als Antirepressionsgruppe auch für den 3. Prozesstag eine kritische und solidarische Öffentlichkeit im Gericht und auf der Straße.
Aktuelle Informationen in unregelmäßigen Abständen auf: http://antirep25.noblogs.org/

Fussnoten:
¹Wir verwenden grundsätzlich die Unterstrich_Schreibweise, weil diese die Möglichkeit von Identität außerhalb binärer Geschlechtlichkeit repräsentiert. Siehe dazu auch unseren Text „let’s talk about _“ (Link)

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