No-Christival-Aktivist_in nach Polizeigewalt wegen „falscher Verdächtigung“ verurteilt.
Heute am 25.02.2011 wurde vor dem Bremer Amtsgericht eine von Polizeigewalt betroffene Person wegen angeblicher „falscher Verdächtigung“ zu 100 Tagessätzen verurteilt. Das bedeutet eine Geldstrafe zuzüglich Prozesskosten sowie eine Vorstrafe mit Eintrag ins Führungszeugnis.
Zuvor hatte der Staatsanwalt 21 Tagessätze gefordert.
Am 6. Prozesstag wurden die Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidigung gehört. Der Staatsanwalt stellte die widersprüchlichen Aussagen seiner Zeug_innen als glaubwürdige, stimmige Darstellung der damaligen Situation dar. Dies sehen die zahlreichen Prozessbeobachter_innen komplett anders. Wie die Verteidigung erläuterte, gab es nicht nur widersprüchliche, sondern geradezu absurde Aussagen, die weder einen zeitlichen Ablauf kohärent darstellten, noch logisch nachvollziehbar waren. Sie sah die in dem Bericht von Amnesty International „Täter unbekannt“ benannten Missstände in diesem Verfahren bestätigt – vor allem das Fehlen einer unabhängigen Ermittlungsinstanz gegen Polizeigewalt, das zeitliche Herauszögern der Ermittlungen gegen die Polizei sowie die Praxis von Gegenanzeigen.
Abschließend verlas die Verteidigung Ausschnitte aus dem Text „Justitia schwoft“ von Kurt Tucholsky (1929), in dem die Verbindungen zwischen der Exekutive und Justiz literarisch herausgearbeitet und dargestellt werden.
In ihrem Schlusswort benannte die Angeklagte unter anderem das Fehlen von Statistiken in Bremen über Anzeigen gegen Polizist_innen wegen Straftaten im Amt, sowie deren Einstellungen und Verurteilungen.
Im Laufe der Ermittlungen gegen die Polizeibamt_innen wurde der Großteil der Zeug_innen erst knapp ein Jahr nach Anzeigenstellung zur schriftlichen Aussage gebeten. Die dann schnell eingestellten Ermittlungen waren alles andere als gründlich. Dennoch wurde dies vom Gericht als Entscheidungsgrundlage herangezogen. Wie die Richterin in ihrem Urteil zu der Auffassung gelangen konnte, der Vorfall sei „überraschend lückenlos“ während der Verhandlung aufgeklärt worden, bleibt den Prozessbeobachter_innen rätselhaft. Aus der Sicht der Verteidigung liegt es nahe, hier weitere Rechtsmittel geltend zu machen.
Als Folge einer gestellten Anzeige wegen Körperverletzung ein solches Urteil zu bekommen, ist skandalös. Nicht nur, dass Anzeigen gegen Straftaten von Polizist_innen äußert geringe Chancen haben, aufgeklärt und geahndet zu werden. Es muss damit gerechnet werden, nach der Anzeige einer Straftat im Amt selbst vorbestraft zu werden. Die Häufigkeit ähnlicher Verfahrensausgänge zeigt, dass dies kein Einzelfall ist. Dies ist eine im Rechtsstaat angelegte gewaltvolle, systematische Praxis, gegen die es sich zu wehren gilt.
Antirepressionsgruppe 2.5.08
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