Bremen, den 16. April 2013,
Das Verfahren gegen die queere Aktivist_in im Zuge der Antichristivalproteste wegen angeblich „falscher Verdächtigung“ (aufgrund einer Anzeige gegen die Bremer Polizei wegen Körperverletzung) ist heute vor dem Landgericht Bremen nach § 153 Absatz 2 StPO endgültig eingestellt worden.
Die Betroffene, ihre Anwält_innen und ihre Unterstützer_innen sind immer noch der Meinung, dass nur ein Freispruch dieses absurde Verfahren angemessen beendet hätte. Gleichzeitig sind wir erleichtert, dass der 5-jährige Kraftakt, sich mit juristischen Mitteln zu wehren, nun endlich vorbei ist.
Wir bedanken uns für eure vielfältige Solidarität und Unterstützung.
Wir werden demnächst alle Interessierten einladen, mit uns zu feiern und eventuelle Fragen zu klären. Achtet gerne auf unsere Ankündigungen!
Wenn ihr vorhattet zu einem der nächsten Prozesstage ins Gericht zu kommen: vielen Dank dafür, aber die fallen aus!